Bekanntmachung
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen 087.31:Postdienstleistungen_2025
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Identifikationsnummer: 08226-A8148-09 Internet-Adresse (URL): https://www.rhein-neckar-kreis.de Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40 Postleitzahl / Ort: 69115 Heidelberg NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland Kontaktstelle: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de Telefon: +49 62215221198 Fax: +49 622152291198 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.rhein-neckar-kreis.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 087.31:Postdienstleistungen_2025 Titel: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 3.840.670,40 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 64110000-0 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 64112000-4 |
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Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40 Postleitzahl / Ort: 69115 Heidelberg NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Kurpfalzring 106 Postleitzahl / Ort: 69123 Heidelberg NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Eppelheimer Str. 15 Postleitzahl / Ort: 69115 Heidelberg NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Röntgenstr. 2 Postleitzahl / Ort: 69469 Weinheim NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Adelsförsterpfad 7 Postleitzahl / Ort: 69168 Wiesloch NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland Weitere Angaben zum Erfüllungsort Postanschrift: Muthstr. 4 Postleitzahl / Ort: 74889 Sinsheim NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es ist im Formular "Fragebogen zur Eignungsprüfung" zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen. - oder, dass zwar zu dem Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angeebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden. Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren (Beschleunigtes Verfahren) Begründung des beschleunigten Verfahrens: Es ist eine Fristverkürzung auf mindestens 15 Tage gem. § 15 Abs. 3 VgV wegen Dringlichkeit zulässig, da bei Festsetzung der vollen Frist keine rechtzeitige Auftragsdurchführung möglich wäre. Ein früherer Verfahrensbeginn war nicht möglich und unzulässig, da die zur Fertigstellung der Vergabeunterlagen notwendigen Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend bekannt waren und daher zuvor keine verlässlichen relevanten Angaben übermittelt werden konnten (fehlende Vergabereife). |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG sowie fachspezifische Regelungen des Postgewerbes) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz -LTMG) eingehalten werden. 3.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die EVergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Die Vergabestelle stellt ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis (Preisteil +Infofragebögen) sowie der Fragebogen zur Eignugnsprüfung müssen innerhalb des E-Vergabe-Systems ausgefüllt werden. Angeforderte und ergänzende Unterlagen sind bieterseitig im E-Vergabe-System als Anlage hochzuladen und dem Angebot somit beizufügen. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabe-System einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei unbedingt zu beachten. Die einzureichenden Unterlagen sind der "Checkliste für Bietende" zu entnehmen. Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen. Daher werden Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Angebotsausschluss führen. Beachten Sie auch die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen. Es ist keine losweise Angebotsabgabe vorgesehen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: - zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde, - zur Gesellschaft des Unternehmens (Hat das Unternehmen eine Muttergesellschaft oder ist es in einem Konzernverbund eingebunden?) -zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft Angaben zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben: - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und Insolvenzplan - Eigenerklärung, aus der der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre hervorgeht - Eigenerklärung über das Bestehen oder den Neuabschluss (im Auftragsfall) einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein, bzw. es ist zu bestätigen, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Auftragserteilung entsprechend erhöht werden kann. Diese muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: - Personenschäden: mindestens 3.000.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Sach- und unechte Vermögensschäden: mindestens 3.000.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Echte Vermögensschäden: mindestens 200.000 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Es sind folgende eignungsrelevanten Erklärungen im elektronischen Fragebogen abzugeben. -Beschäftigtenanzahl: Angabe der durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl sowie der durchschnittlichen Zahl ihrer Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Kommunikation: Verwendung der deutschen Sprache - Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur: Angabe, dass für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen, eine Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur erfolgt ist oder die Tätigkeit zur Erbringung von Postdienstleistungen nach § 112 Abs. 1 Nr. 2 PostG fortgeführt wird. - Genehmigungen und Erlaubnisse: Angabe, dass beim Bieter die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zur Leistungserbringung vorliegen. Dies gilt insbesondere für die möglicherweise erforderliche Entgeltgenehmigung nach § 61 und § 62 PostG. - Referenzen: Mindestens 3 Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten. Hierzu ist der Vordruck "Formblatt für die Nennung von Referenzen" zu verwenden. - Nachunternehmer: Angabe, ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen. - Eignungsleihe: Angabe, ob beabsichtigt ist, sich für die Ausführung des Auftrags im Rahmen der technischen sowie beruflichen und/oder finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Kommunikation: Bestätigung, dass die deutsche Sprache in der täglichen Auftragsausführung und für Korrespondenzen verwendet wird. - Referenzen: Die Referenzen müssen sowohl dem Inhalt als auch der Menge nach mit den abgefragten Leistungen vergleichbar sein. Es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen. - Nachunternehmer (falls zutreffend): Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer". - Eignungsleihe (falls zutreffend): Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Eignungsleihe". Sonstiges Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.vmstart.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-195d877fabc-6c727dfc36fdcc00 |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de . Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET-RUS-SANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen. |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 30.04.2025 11:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 45 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 30.04.2025 11:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.auftragsboerse.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195d877fabc-6c727dfc36fdcc00
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/Register |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax.: +49 7219263985 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 3.840.670,40 EUR |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.07.2025 Enddatum der Laufzeit: 30.06.2029 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die vorgenannte Laufzeit ist die maximale Dauer. Das Rahmenvertragsverhältnis tritt am 01.07.2025 bzw. mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 30.06.2027. Nach Ablauf von 24 Monaten kann der Auftraggeber den Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate, jedoch maximal zwei Mal (um insgesamt 24 Monate) verlängern. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Das Postaufkommen beträgt, hochgerechnet auf die gesamte mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ca. 3.472.600 Briefsendungen, ca. 35.510 Einschreiben, ca. 3.360 Waren- und Büchersendungen und ca. 112.300 Postzustellungsaufträge. Die Vereinbarung endet automatisch vor Ablauf der vorgenannten Vertragsdauer vorzeitig, sofern das vorgenannte geschätzte Postaufkommen um maximal 20 % überschritten ist. Einer gesonderten Kündigung bedarf es hierfür nicht. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es wäre von Vorteil, wenn der Auftraggeber neben den definierten Positionen des Leistungsverzeichnisses etwaige weitere unplanbar anfallende Brief- und Kurierdienstleistungen über die Rahmenvereinbarung beziehen könnte. Das Landratsamt behält sich daher vor, beim künftigen Auftragnehmer im geringen Umfang (max. 1% des Auftragsvolumens) zusätzlich auch nicht explizit aufgeführte Brief- und Kurierdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, sofern dies für ihn wirtschaftlich ist und auftragnehmerseitig möglich wäre. Im Angebot können daher auf einer Anlage diesbezügliche aktuelle Rahmenkonditionen für sonstige Brief- und Kurierdienstleistungen durch den Bieter dargestellt werden. Diese Angaben gehen jedoch nicht in die vergleichende Wertung ein. Die diesbezüglichen Angaben zu den Konditionen sind für etwaige Bestellungen im vorgenannten Umfang (unter den Maßgaben von Nr. 2.3 "Angebotspreise, Vergütung und Preisanpassung") verbindlich. Es besteht jedoch keine bieterseitige Pflicht, im Rahmen der Angebotsabgabe weitere Brief- und Kurierdienstleistungen anzubieten. Ebenso besteht kein Anspruch des Auftragnehmers, dass der Auftraggeber sonstige Brief- und Kurierdienstleistungen abruft. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Beschafffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG). Vor Zuschlagserteilung ist daher auf Anforderung das "Musterformular für Anbieter zur Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG" zur Dokumentation ausgefüllt durch den Auftragnehmer einzureichen. Diese Dokumentation ist nach Auftragserteilung jährlich ohne weitere Aufforderung aktualisiert vorzulegen. Die Festlegungen zur Einhaltung des SaubFahrzeugBeschG gelten für die gesamte Beförderungsleistung. Die Festlegung ist daher nicht auf die Zustellung beschränkt, sondern gilt auch für die Postbeförderung auf der Straße im Rahmen der Abholung und Weiterbeförderung. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Zur Ermittlung der Angebotssumme wird die je Leistungsposition angegebene prognostizierte Schätzmenge (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten) mit den Preisangaben des jeweils Bietenden multipliziert., Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Ja CVD-Vertragsart: Sonstiger Dienstleistungsvertrag |