Bekanntmachung
Kauf und Lieferung eines Kommunalfahrzeugs 087.31:Kommunalfahrzeug I_2025
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Identifikationsnummer: 08226-A8148-09 Internet-Adresse (URL): https://www.rhein-neckar-kreis.de Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40 Postleitzahl / Ort: 69115 Heidelberg NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland Kontaktstelle: Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de Telefon: +49 62215221198 Fax: +49 622152291198 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.rhein-neckar-kreis.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 087.31:Kommunalfahrzeug I_2025 Titel: Kauf und Lieferung eines Kommunalfahrzeugs Beschreibung: Kauf und Lieferung eines Kommunalfahrzeugs Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 255.000,00 EUR |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 34144750-0 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 34143000-1 Weitere CPV-Code Hauptteile: 34144400-2 |
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Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: 69469 Postleitzahl / Ort: Gewerbestr. 2/1 Weinheim NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Es ist im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen. - oder, dass zwar zu dem Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren (Beschleunigtes Verfahren) Begründung des beschleunigten Verfahrens: Es wird ein beschleunigtes Verfahren gem. § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt. Es ist eine Fristverkürzung auf mindestens 15 Tage gem. § 15 Abs. 3 VgV zulässig, wenn wegen einer hinreichend begründeten Dringlichkeit eine Einhaltung der Frist nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich ist. Das in der Straßenmeisterei Weinheim eingesetzte Fahrzeug, Bj. 2012, weist eine Fahrleistung von ca. 223.500 km und 15.000 Betriebsstunden bei schweren Einsatzbedingungen im Winter- und Sommerbetrieb auf. Ein Weiterbetrieb ist nur mit unvertretbarem hohem finanziellem Einsatz möglich, da weitere kostenintensive Reparaturen anstehen. Eine Reparatur ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Aus den vorstehenden Gründen muss das Altfahrzeug schnellstmöglich gegen ein entsprechendes Neufahrzeug ausgetauscht werden, da das Fahrzeug ohne Instandsetzung nicht mehr weiter betrieben werden kann. Ein früherer Verfahrensbeginn war im Übrigen nicht möglich und unzulässig, da die erforderlichen wirtschaftlichen Mittel erst mit der Genehmigung des Haushalts 2025 zur Verfügung stehen. |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass: 1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden. 2.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen. 3.) alle funktionalen Anforderungen und vertraglichen Maßgaben der Ausschreibungsunterlagen beim Angebot erfüllt sind sowie dort genannte Normen und Standards zur Kenntnis genommen und deren Einhaltung bestätigt wird. Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746): Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist. Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706): Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben. Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich. HINWEIS ZUR E-VERGABE: Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die EVergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen. Die Angebotsabgabe in Papierform und /oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich). Zur Angebotsabgabe: Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt). Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden. Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis 24.02.2025 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Die Vergabestelle stellt ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Das Leistungsverzeichnis (Preisteil +Infofragebögen) muss innerhalb des E-Vergabe-Systems ausgefüllt werden. Angeforderte und ergänzende Unterlagen sind bieterseitig im E-Vergabe-System als Anlage hochzuladen und dem Angebot somit beizufügen. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabe-System einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei unbedingt zu beachten. Die einzureichenden Unterlagen sind der "Checkliste für Bietende" zu entnehmen. Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen. Daher werden Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters nicht akzeptiert. Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Angebotsausschluss führen. Beachten Sie auch die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin zu erklären: - dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, - dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden, - dass keine Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde, - dass er keine illegalen Beschäftigten einsetzt, - dass er keine Produkte liefert, die mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurden, - dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden. Ferner sind Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde. Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Weiterhin sind Angaben zu leisten zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft. Angaben zur Bietergemeinschaft, falls zutreffend: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin zu erklären: - ob er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt, ordnungsgemäß erfüllt, - ob über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, - ob er sich in Liquidation befindet. Der Bieter hat darin anzugeben: - den Jahresumsatz für die Jahre 2021, 2022, 2023, - den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrag für die Jahre 2021, 2022, 2023. Betriebshaftpflichtversicherung: Es ist zu erklären, dass eine auftragsrelevante Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt oder bis zum Vertragsbeginn abgeschlossen und während der Leistungserbringung aufrechterhalten wird. Ein entsprechender Nachweis ist spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. - Referenzen: Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in den letzten 36 Monaten. - Fachkräfte/Personal: Es ist anzugeben, - die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, - die in den letzten drei Jahren durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte. - Nachunternehmer: Angabe, ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Referenzen: Nachweis von mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen nach Leistungsinhalt. - Nachunternehmer (falls zutreffend): Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer". |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://servicebw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an rechnung@service-bw.bwl.de . Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung. EIGENERKLÄRUNG ZU 5. EU-SANKTIONSPAKET-RUS-SANKTIONEN, VERBOT VON AUFTRAGSERTEILUNGEN AN RUSSISCHE UNTERNEHMEN/LIEFERANTEN: Der Bieter hat die genannte Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen. |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 05.03.2025 11:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 38 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 05.03.2025 11:00 Uhr | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.auftragsboerse.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194efb41bc7-524faf137ee34111
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/Register |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax.: +49 7219263985 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Kauf und Lieferung eines Kommunalfahrzeugs (Großgeräteträger bzw. Universal-Motorgerät) |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU Geschätzter Wert ohne MwSt. (in Euro): 255.000,00 EUR |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 6 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen., Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |