Bekanntmachung

Dienstleistungen eines Sanierungsträgers nach §§ 136 ff. BauGB EP 1_2024





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen"
Identifikationsnummer: 2832/181/40001
Internet-Adresse (URL): https://www.economypark.de/
Postanschrift: Bürgermeister-Weidemaier-Straße 35
Postleitzahl / Ort: 69181 Leimen
NUTS-3-Code: DE128
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Stadt Heidelberg, Rechtsamt, Vergabeabteilung
E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de
Telefon: +49 62215823325
Fax: +49 6221584623326
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: EP 1_2024
Titel: Dienstleistungen eines Sanierungsträgers nach §§ 136 ff. BauGB
Beschreibung: Dienstleistungen eines Sanierungsträgers nach §§ 136 ff BauGB
Planung und Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 71400000-2
   
Angaben zum Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 69124 Heidelberg
NUTS-3-Code: DE125
Land: Deutschland
Weitere Angaben zum Erfüllungsort
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 69181 Leimen
NUTS-3-Code: DE128
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Ausschlussgründe
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: siehe Gesetz und Vergabeunterlagen
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
VerfahrenVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche Informationen  
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Eignungskriterien  
 Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Eignung des jeweiligen Bewerbers kann, unter Berücksichtigung von § 126 GWB, nur dann bejaht werden, wenn kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB gegeben ist, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Zum Nachweis sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden,
Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Die Eignung des jeweiligen Bewerbers kann, unter Berücksichtigung von § 126 GWB, nur dann bejaht werden, wenn kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB und kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB gegeben ist, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt.

Der Auftraggeberbehält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Kein sanktionierter Bezug zu Russland:
Die Möglichkeit zur Übertragung der zu vergebenden Leistung entfällt für Bewerber, die selbst oder aufgrund der Einbindung anderer Unternehmen als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihende Dritte einen sanktionierten Bezug zu Russland nach Art. 5 k Abs. 1 der Ver-ordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweisen. Das Nichtvorliegen eines entsprechenden Ausschlussgrunds ist mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts 1.9 Eigenerklärung Russlandbezug nachzuweisen.

Besondere gesetzliche Eignungsvoraussetzungen gem. § 158 BauGB:
Damit einem Unternehmen Aufgaben als Sanierungsträger übertragen werden können, ist es gemäß § 158 BauGB im Sinne einer Mindestanforderung an die Eignung zwingend erforderlich, dass
- das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist,
- das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen,
- das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung einer Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft und
- die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen.
Unternehmen, die diese gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Die Bewerber geben diesbezüglich im Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung ab.

Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Dokument 1.2 - Eigenerklärung Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen oder widrigenfalls eine erfolgreiche Selbstreinigung sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Vorgaben zur wirtschaftlichen/finanziellen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein.

Bei Nachunternehmer / Eignungsleihe:
Soweit ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen zu stützen (Eignungsleihe, § 47 VgV), ist das Dokument 1.2 - Eigenerklärung Eignung auch von dem bzw. den anderen Unternehmen ausgefüllt einzureichen. Ferner sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag das vom Bewerber ausgefüllte Dokument 1.6 - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe vorzulegen und das von dem/den Unternehmen, dessen/deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, ausgefüllte Dokument 1.4 - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer einzureichen.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang das in Ziff. 6 der Verfahrensbeschreibung geregelte teilweise Selbstausführungsgebot. Soweit dieses reicht, ist die Vergabe von Unteraufträgen nicht zulässig. Die Berufung auf die Eignung Dritter ist daher im Hinblick auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nicht möglich, soweit die Eignung zur Ausführung der in Ziff. 6 genannten Leistungen betroffen ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2021, 2022 und 2023, einen durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Tätigkeiten i.H.v. 250.000,00 € (ohne Mehrwertsteuer) erzielt hat. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, deren Schwerpunkt in der Übernahme der Tätigkeit eines Sanierungs- oder Entwicklungsträgers oder der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Städtebauliche Sanierungs-, Entwicklungs- oder Umbaumaßnahmen im Sinne des 2. Kapitels, Teile 1-3 (§§ 136-171d) BauGB liegt.
Der betreffende Umsatz ist durch Eigenerklärung gemäß dem Dokument 1.2 - Eigenerklärung Eignung, Ziff. IX mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise (Auszüge aus Bilanzen oder ähnliches) zu fordern.

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung ferner erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt also in den Jahren 2021, 2022 und 2023, eine durchschnittliche Anzahl von freiberuflich tätigen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeitern von zehn oder mehr Personen hatte. Die entsprechende Mitarbeiterzahl ist durch ist durch Eigenerklärung gemäß dem Dokument 1.2, Ziff. X mitzuteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zu fordern.

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist es ferner erforderlich, dass dem Bewerber im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz aus einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden nach näherer Maßgabe der im Dokument 1.2, Ziff. VII abzugebenden Erklärung zur Verfügung steht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit ist es im Sinne einer Mindestanforderung erforderlich, dass der Bewerber insgesamt mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem laufenden Geschäftsjahr und den vorangegangenen vier Geschäftsjahren nachweist. Die Vergleichbarkeit einer Referenz setzt zwingend voraus, dass der Auftragsgegenstand seinen Schwerpunkt in der Übernahme der Tätigkeit eines Sanierungs- oder Entwicklungsträgers für Städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen im Sinne des 2. Kapitels, Teile 1 und 2 (§§ 136 -171 BauGB) hat. Dabei kann es sich auch um laufende, noch nicht abgeschlossene Projekte bzw. Verfahren handeln, jedoch müssen bereits einzelne Sanierungsziele erreicht sein. Mindestens eine der Referenzen muss sich außerdem auf eine städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme für ein Gebiet mit überwiegend gewerblicher oder industrieller Nutzung beziehen.
Für jede Referenz ist der entsprechende Nachweis durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Dokuments 1.3 - Referenznachweis zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit des Inhalts durch Rückfragen bei den genannten Referenzgebern oder in sonstiger Weise zu überprüfen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber:
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Regelungen
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische RechnungsstellungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen I  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 17.01.2025
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07.01.2025 12:00 Uhr
Bindefrist  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.auftragsboerse.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19349cb5968-179835b50f6a338c
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltfolgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilung
Identifikationsnummer: DE_143296597
Internet-Adresse (URL): https://www.heidelberg.de
Postanschrift: Kornmarkt 1
Postleitzahl / Ort: 69117 Heidelberg
NUTS-3-Code: DE125
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de
Telefon: +49 62215823325
Fax: +49 6221584623326
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Identifikationsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax.: +49 7219263985
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstelltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Identifikationsnummer: 08-A9866-40_
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE122
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: 0721 926-8730
Fax.: +49 7219263985
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg - Leimen" beabsichtigt die Sanierung des Gebietes mit einer Fläche von rund 32 Hektar im Rahmen eines Sanierungsträgervertrages gemäß § 157 BauGB zu vergeben. Gegenstand sind die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Der Sanierungsträger soll den Zweckverband in organisatorischer, kommunikativer, technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht bei der Beseitigung funktioneller/städtebaulicher Missstände des Gebietes unterstützen.
Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und somit des Auftrags ist auf 10 Jahre angelegt (gem. § 142 Abs. 3 BauGB). Sollte die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden können, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden. Die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag sind insbesondere das BauGB und die Städtebauförderrichtlinien (StBauFöR) des Landes Baden-Württemberg.
Der Sanierungsträger soll die Gesamtmaßnahme bis zu ihrem Abschluss begleiten.

Details siehe Maßnahmenbeschreibung und Leistungsbeschreibung.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit

Datum des Beginns: 02.06.2025 Enddatum der Laufzeit: 30.04.2032
Verlängerungen und OptionenBeschreibung der Optionen: Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und somit des Auftrags ist auf 10 Jahre angelegt (gem. § 142 Abs. 3 BauGB). Sollte die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden können, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Qualifikation u. Erfahrung der Projektleitung, Beschreibung: Siehe Ziffer 8.7.2.1 der Verfahrensbeschreibung, Gewichtung: 30,00
Konzept Projektbearbeitung, Beschreibung: Siehe Ziffer 8.7.2.2. der Verfahrensbeschreibung, Gewichtung: 30,00

Preis, Beschreibung: Siehe Ziffer 8.7.1 der Verfahrensbeschreibung, Gewichtung: 40,00
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein