Bekanntmachung
Sperrabfallsammlung in der Stadt Landau in der Pfalz VgV 38 EWL 2024
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) Identifikationsnummer: DE148926516 Internet-Adresse (URL): https://www.landau.de Postanschrift: Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1 Postleitzahl / Ort: 76829 Landau in der Pfalz NUTS-3-Code: DEB33 Land: Deutschland Kontaktstelle: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de Telefon: +49 6341-13-3022 Fax: +49 6341-13-88-3022 Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Komunalebene Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: VgV 38 EWL 2024 Titel: Sperrabfallsammlung in der Stadt Landau in der Pfalz Beschreibung: Sperrabfallsammlung in der Stadt Landau in der Pfalz Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 90500000-2 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 90510000-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90512000-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90511000-2 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90511100-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90511200-4 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90511300-5 Weitere CPV-Code Hauptteile: 90514000-3 |
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Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Stadtgebiet Landau in der Pfalz mit Stadtteilen Postleitzahl / Ort: 76829 Landau in der Pfalz NUTS-3-Code: DEB33 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Es finden die Ausschlussgründe nach §§ 123f, §§ 42, 48, 57 VgV Anwendung. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen (Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A_Anl 1)) abzugeben: - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, -- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, -- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, -- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister bzw. das Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung). Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister anfordern. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe - Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235) Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen: - die Namen der Nachunternehmer, - Eigenerklärung zur Eignung für jeden Nachunternehmer, - die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters), - eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG - und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236). Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234) und für jedes Mitglied: - Eigenerklärung zur Eignung - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG - die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen. Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: Eigenerklärung "keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit" Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein. Gegebenenfalls reichen präqualifizierte Bewerber neben dem PQ-Nachweis weitere "mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen" mit dem Angebot ein. Eine Nachforderung durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A_Anl 1)) : - Aktueller Handelsregister-, Berufs- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate). - Eigenerklräung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV und §§ 122ff GWB weitere Eigenerklärungen: a) mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, c) über das Vermögen meines/unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, d) sich mein/unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, e) kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, f) mein/unser Unternehmen nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, g) mein/unser Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird, h) mein/unser Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt hat, i) mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. - Weiter dass keine weitere Ausschlussgründe gem. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen, - dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A_Anl 1)) : - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023). - Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 - 2023), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren Sollte der Bieter in den vorbenannten Geschäftsjahren sein Unternehmen erst gegründet haben, ist dies mit einer gesonderten Eigenerklärung formfrei unter Angabe des Gründungsjahres darzulegen. - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen. - Urkalkulation - Nachweis Haftpflichtversicherung (Seite 17 des Vertrages § 7 Abs. 2 ) für Personenschäden EUR 2,5 Mio und für Sachschäden EUR 1,0 Mio. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben - Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A_Anl 1): - Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (geeignete Referenzen aus den letzten fünf Jahren) Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Es sind vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern anzugeben, die zusammen die Referenztonnage erreichen, unter Angabe der nachfolgenden Punkte: Öffentlicher Auftraggeber, Beschreibung der Leistung des Referenzauftrags, Tonnage des Referenzauftrags, Zeitraum der Leistungserbringung, Art der Leistungserbringung Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage von 378 Mg pro Jahr ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen. Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises. oder Vorlage eines branchenbezogenen QMZertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises. Angaben zur technischen Ausrüstung (Fahrzeuge, geplante Leistungskennzahlen in Bezug auf die Sammlung auf Abruf, Standort der Leistungserbringung, geplante Verwertungs/Entsorgungswege Ggf. Angaben zu Bietergemeinschaften, Subunternehmen |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Es gelten die vergaberechtlichen Regelungen über die Nachforderung. Leistungs-/Wertungsbezogene Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Vorlage einer Eigenerklärung nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der jeweils geltenden Fassung -Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland) |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle Identifikationsnummer: DE 148926516 Internet-Adresse (URL): https://www.auftragsboerse.de Postanschrift: Waffenstraße 5 Postleitzahl / Ort: 76829 Landau in der Pfalz NUTS-3-Code: DEB33 Land: Deutschland Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de Telefon: +49 6341-13-3022 Fax: +49 6341-13-88-3029 |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 16.01.2025 10:30 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 30 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 16.01.2025 10:30 Uhr Zusätzliche Informationen: Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen. Ort der Angebotsöffnung: Stadtverwaltung Landau Waffenstraße 5 76829 Landau in der Pfalz Deutschland |
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Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.auftragsboerse.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1936e230de6-37e9ebf8bc8fc2fb
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle Identifikationsnummer: DE_148926516 Internet-Adresse (URL): https://www.auftragsboerse.de Postanschrift: Waffenstraße 5 Postleitzahl / Ort: 76829 Landau in der Pfalz NUTS-3-Code: DEB33 Land: Deutschland Kontaktstelle: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de Telefon: +49 6341-13-3022 Fax: +49 6341-13-88-3022 |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt." |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Identifikationsnummer: 000 Internet-Adresse (URL): https://mwvlw.rlp.de Postanschrift: Stiftsstraße 9 Postleitzahl / Ort: 55116 Mainz NUTS-3-Code: DEB35 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Telefon: +49 6131-162234 Fax.: +49 6131-162113 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Identifikationsnummer: 0000 Internet-Adresse: (URL) https://www.landau.de Postanschrift: Stiftsstraße 9 Postleitzahl / Ort: 55116 Mainz NUTS-3-Code: DEB35 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Telefon: +49 6131-162234 Fax.: +49 6131-162113 |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Sammlung, Beförderung und tlw. Verwertung von Sperrabfall in der Stadt Landau in einem Umfang pro Jahr von - ca. 482 Tonnen Rest-Sperrabfall - ca. 198 Tonnen Holz-Sperrabfall - ca. 15 Tonnen Metall-Sperrabfall - ca. 61 Tonnen Elektroaltgeräte. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.06.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.05.2029 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Laufzeit: Die Leistungserbringung beginnt am 01.06.2025 und hat eine feste Laufzeit von vier Jahren bis 31.05.2029. Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er vom AG nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.05.2031. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform http://www.auftragsboerse.de eingereicht werden müssen. Teilnahmeanträge/Angebote per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg dürfen nicht gewertet werden. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: Wertungskriterium 100 % Preis, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |