Bekanntmachung
Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Anschlussunterbringung SWEIN_EX-2024-0008
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Stadt Weinheim Identifikationsnummer: DE 144463966 Postanschrift: Obertorstraße 9 Postleitzahl / Ort: 69469 Weinheim NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland Kontaktstelle: BRETZEL Rechtsanwaltskanzlei E-Mail: info@bretzel.net Telefon: +49 511 592991-10 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: SWEIN_EX-2024-0008 Titel: Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Anschlussunterbringung Beschreibung: Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Anschlussunterbringung in Systembauweise. Art des Auftrags: Bauleistung |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 45200000-9 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 45211000-9 |
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Angaben zum Erfüllungsort | Postanschrift: Schleimweg Postleitzahl / Ort: 69469 Weinheim NUTS-3-Code: DE128 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Insolvenz Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Zwingender oder falkultativer Ausschluss gemäß §§ 123-126 GWB. |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: 1. Eignungskriterien, Nachweise Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer Bewerber haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Liste der Nachunternehmerleistungen ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 3. Eignungsleihe Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). 4. Bewerbergemeinschaften Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften entsprechend § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Eine mehrfache, parallele Teilnahme eines Unternehmens am Vergabeverfahren (insbesondere als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist unzulässig. Dies führt zum Ausschluss aller Teilnahmeanträge, an denen das mehrfach auftretende Unternehmen beteiligt ist. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 3b EU Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 VOB/A mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, mehr als fünf beträgt, erfolgt eine Rangbildung der Teilnahmeanträge anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien. In diesem Fall werden nur die fünf bestplatzierten Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Im Falle mehrerer Bewerber auf Rang fünf entscheidet das Los. Die Rangbildung erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärungen der Bewerber zu den Referenzleistungen (Anlage C01). Reicht ein Bewerber mehr als die drei geforderten vergleichbaren Referenzleistungen ein, werden nur die ersten drei vergleichbaren Referenzleistungen gemäß der vom Bewerber selbst vergebenen Nummerierung für die Rangbildung berücksichtigt. Jede der drei zu berücksichtigenden Referenzleistungen wird anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien mit einer Punktzahl bewertet: 1 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben, das für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt wird = 30 Punkte 2 Die Leistungen des Bewerbers in der Referenzleistung umfassen neben der Errichtung des Gebäudes auch die Errichtung der Erschließung und der Außenanlagen = 30 Punkte 3 Die Referenzleistung betrifft ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers = 30 Punkte Je Referenzleistung können so maximal 90 Punkte erreicht werden. Die Bewertungspunktzahl ergibt sich dann aus dem einfachen Durchschnitt der Punktzahlen aller drei gewerteten Referenzleistungen eines Bewerbers. Es erfolgt ggf. eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen. Die Bewertungspunktzahl ist Grundlage für die Rangbildung. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 567856-2024 |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: 1. Jahresumsatz: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2021 bis 2023, insgesamt und aus der Errichtung von Gebäuden in Systembauweise (Gebäude aus vorgefertigten Bauteilen oder Modulen) (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Jahresumsatz aus der Errichtung von Gebäuden in Systembauweise (Gebäude aus vorgefertigten Bauteilen oder Modulen) mindestens 10 Mio. EUR im Durchschnitt in den Jahren 2021 bis 2023. 2. Haftpflichtversicherung: Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren (Nachweis beizufügen). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: 3. Referenzleistungen Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: - Alle Referenzleistungen müssen die Errichtung von Gebäuden in Systembauweise (Gebäude aus vorgefertigten Bauteilen oder Modulen)umfassen. - Alle Referenzleistungen müssen Baukosten (KG 200 bis 400) in Höhe von mindestens 4,0 Mio. EUR netto aufweisen. - Der Ausführungsbeginn (Beginn der Arbeiten auf der Baustelle) aller Referenzleistungen darf frühestens am 01.01.2017 erfolgt sein. - Mindestens eine Referenzleistung muss bereits abgeschlossen sein (Baufertigstellung und Übergabe an den Nutzer). 4. Angaben zum Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Liste der Nachunternehmerleistungen, Anlage C02). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5 Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 |
Zuschlag auf das Erstangebot | Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird von Bewerbern bzw. Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes nach Maßgabe von § 16a EU VOB/A Unterlagen nachfordern. Entsprechend § 16a EU Abs. 3 VOB/A legt der Auftraggeber fest, dass leistungsbezogene Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (Anlage A03) betreffen, nicht nachgefordert werden. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß Projektvertrag (Teil B02). |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 06.01.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20.12.2024 24:00 Uhr |
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Bindefrist | Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.auftragsboerse.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193448c7ec1-7cc71632b9493a4d
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Identifikationsnummer: 08-A9866-40 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe NUTS-3-Code: DE122 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 721 926-8730 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt |
Land: Deutschland |
Schlichtungsstelle |
Land: Deutschland |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Stadt Weinheim, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim (Auftraggeber) beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über die Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Einrichtung für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten in Systembauweise zu erteilen. Es sollen zwei Wohngebäude mit insgesamt 17 Wohnungseinheiten für bis zu 66 Personen errichtet und Ende 2026 bezugsfertig zur Verfügung gestellt werden. Die Planungs- und Bauleistungen umfassen sämtliche Maßnahmen zur Herstellung der Wohngebäude, der Außenanlagen und der Erschließungs- und Infrastrukturmaßnamen. Grundsätzlich sind die auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung noch erforderlichen Planungsleistungen (Grundleistungen und besondere Leistungen) vollständig zu erbringen. Der Auftragnehmer trägt für Planung und Bau der Gesamtmaßnahme die volle Planungsverantwortung. Der Auftragnehmer kann dabei nach eigenem Ermessen auf die planerischen Grundlagen der Vorplanung und Gutachten aufbauen. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: - Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Anschlussunterbringung für Geflüchtete. Gefördertes soziales Ziel: - Sonstiges |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 68 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |