Bekanntmachung

Abbruch Wohnhaus Mannheimer Str 80 - Abbruch und Schadstoffsanierung 2026 / 251





a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:Stadt Ludwigshafen, Bereich Gebäudewirtschaft
Donnersbergweg 2
67059 Ludwigshafen
Telefon:  
Fax:  
E-Mail:ZentraleVergabestelle@ludwigshafen.de
Internet:https://www.ludwigshafen.de
b)
Vergabeverfahren:Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:2026 / 251
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform






d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
Ludwigshafen am Rhein, Mannheimer Straße 80
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:Abbruch Wohnhaus Mannheimer Str 80 in Ludwighafen am Rhein; hier: Abbruch und Schadstoffsanierung
Umfang der Leistung:Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind:
- Rückbau- und Entrümpelungsarbeiten und Entsorgung schadstofffreier Materialien
- Rückbau, Abbruch und Entsorgung von schadstoffhaltigen Materialien
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:  
Zweck des Auftrags:  
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach LosenNein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:07.09.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:28.09.2026
weitere Fristen:  
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a03c81e91f-5d07ce7932a2d2e2
Anforderung der Vergabeunterlagen:  
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:Nein
NachforderungFehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:16.09.2026
um:10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:14.10.2026
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.auftragsboerse.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
s) Eröffnungstermin
am:16.09.2026
um:10:00 Uhr
Ort:Stadt Ludwigshafen, Bereich Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1
67059 Ludwigshafen
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, da nur elektronische Angebote zugelassen sind.
t) geforderte Sicherheiten
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:Siehe Vergabeunterlagen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:  
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):Vergabeprüfstelle RLP beim Ministerium f. Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Stiftsstr. 9
55116 Mainz