Bekanntmachung
Rahmenvertrag Markierung 2025-2027 66-24-1344-2.4-00
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) | |
Name und Anschrift: | Stadt Heidelberg, Amt für Mobilität Postfach 105520 69045 Heidelberg |
Telefon: | +49 62215823325 |
Fax: | +49 6221584623326 |
E-Mail: | vergabeabteilung@heidelberg.de |
Internet: | https://www.heidelberg.de |
b) | |
Vergabeverfahren: | Öffentliche Ausschreibung, VOB/A |
Vergabenummer: | 66-24-1344-2.4-00 |
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen | |
Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel schriftlich |
d) Art des Auftrags | |
Ausführung von Bauleistungen |
e) Ort der Ausführung | |
Heidelberg, Stadtgebiet |
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen | |
Art der Leistung: | Rahmenvertrag Markierung 2025-2027, Markierungsarbeiten |
Umfang der Leistung: | Jahresvertrag Markierung 2025-27 - Zeitverträge im Auf- und Abgebotsverfahren Hauptmengen Längs-, Quer-, Sperrflächen-, Park-, Grenzmarkierungen ca.18.000 m Pfeil-Markierungen ca. 400 St Pfeil-Markierungen für Radwege ca. 100 St Schriftzeichen und Piktogrammen ca. 130 St Markierungsknöpfe ca. 215 St Die Menge der Leistungen, die während der Vertragslaufzeitabgerufen wird, steht im Voraus noch nicht fest. Die im LV genannten Mengen sind Schätzmengen. Diese Mengen dienen zum einen dazu, dass die Bieter eine Vorstellung vom ungefähren Auftragsvolumen bekommen und dementsprechend die Preise kalkulieren können. Zum anderen dienen die Schätzmengen dazu, einen fiktiven Gesamtpreis zu berechnen, der darüber entscheidet, welches Angebot das preisgünstigste ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers das geschätzte Volumen voll auszuschöpfen. Gleichzeitig führt eine Überschreitung der Menge nicht zu einem Nachtrag o.ä. Es werden jeweils der insgesamt erst- und der zweitgünstigste Bieter zu den Schätzmengen des LVs beauftragt. Die Beauftragung der Einzelaufträge erfolgt im Wechsel, sodass beide Bieter etwa die gleiche Menge an Aufträgen erhalten. Ab Zugang des Einzelauftrags ist mit der beauftragten Arbeit spätestens nach 3 Werktagen anzufangen. |
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden | |
Zweck der baulichen Anlage: | |
Zweck des Auftrags: |
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) | |
Vergabe nach Losen | Nein |
i) Ausführungsfristen | |
Beginn der Ausführung: | 01.05.2025 |
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: | 30.04.2027 |
weitere Fristen: |
j) Nebenangebote | |
nicht zugelassen |
k) mehrere Hauptangebote | |
nicht zugelassen |
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen | |
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt | |
unter: | https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190a62704bc-359f7c7168d9180a
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Anforderung der Vergabeunterlagen: | |
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: | Nein |
Nachforderung | Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: entsprechend der gesetzlichen Regelungen |
o) Ablauf der Angebotsfrist | |
am: | 22.08.2024 |
um: | 10:00 Uhr |
Ablauf der Bindefrist am: | 11.10.2024 |
p) | |
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.auftragsboerse.de
Anschrift für schriftliche Angebote: Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilung Kornmarkt 1, Zimmer 317 69117 Heidelberg Deutschland Tel.: +49 62215823327 Fax: +49 6221584623326 E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de |
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen | |
Deutsch |
r) Zuschlagskriterien | |
siehe Vergabeunterlagen |
s) Eröffnungstermin | |
am: | 22.08.2024 |
um: | 10:00 Uhr |
Ort: | Stadt Heidelberg Rechtsamt Kornmarkt 1, Zimmer 3.17 69117 Heidelberg |
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: | Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter. Hinweis: Das Ergebnis der Submission wird allen Bietern unverzüglich nach Eröffnung aller Angebote zur Verfügung gestellt. |
t) geforderte Sicherheiten | |
entfällt |
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind | |
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen |
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften | |
Eine bestimmte Rechtsform wird nicht verlangt. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung entsprechend der Teilnahmebedingungen abzugeben. |
w) Beurteilung der Eignung | |
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. | |
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: | Siehe Vergabeunterlagen |
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: | Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben. Weiteres siehe Vergabeunterlagen. |
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße | |
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): | Regierungspräsidium Karlsruhe Schloßplatz 1-3 76131 Karlsruhe |